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Qualifikation Die Bezeichnung "Sachverständige" allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn Sie ist gesetzlich nicht geschützt. Öffentlich-rechtliche Institutionen, wie z. B. die Industrie- und Handelskammer bestellen und vereidigen Sachverständige, die eine besondere Sachkunde, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen haben. Die IHK Bielefeld hat mich als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken darauf vereidigt, meine Aufgaben gewissensfrei, persönlich und unparteiisch zu erstellen. Ich unterliege ihrer Aufsicht und muss mich alle 5 Jahre einer erneuten Prüfung unterziehen. Neben der Tätigkeit als Sachverständige bringe ich meine Erfahrung als gelernte Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft aus über 15 Jahren im Immobiliengeschäft mit.
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Dipl. Kauffrau Von der Industrie- und Handels- Goethestr. 19 Tel. 05222 / 3633193 kontakt@seeger-gutachten.de |